Beig Verlag greift Pinneberger App an

Mit der lieben Presse ist nicht zu spaßen, wenn sie Konkurrenz wittert.

Ausgestattet mit der sagenumwobenen „Freiheit der Presse“, die ihr unglaublichen Rechte einräumt, jagt die Presse Prominente und nicht so Prominente in der gnadenlosen Suche nach der Story, die die Verkaufszahlen in die Höhe treiben und die Kassen klingeln lassen. Horden von angeschlossenen Fotografen brechen ohne jegliches Bedenken in die Privatsphäre ihrer Opfer. Die Rechte aber, die sie für sich in Anspruch nehmen, funktionieren nur in einer Richtung. Wenn man selber der Presse zu nahe kommt, dann schlagen sie aus und reden dann von „Urheberrechten“.

Bereits vor ein paar Jahre geriet diese schreibende Zunft in die Schlagzeilen. Weil Musiker Berichte von der Presse über sich selbst auf ihrer eigenen Homepage veröffentlichten, drohten sie mit rechtlichen Schritten, wohl übersehend dass ohne diese Künstler es überhaupt keine Berichte geben würde.

Und jetzt schlägt die lokale Presse in Pinneberg zu! Einem Bericht in der Facebook-Gruppe „Pinneberg Erleben“ zufolge wurde der Macher, Thomas Thiele, von einer in Hamburg ansässigen Rechtsanwaltskanzlei abgemahnt, und soll 2.000 Euro Schadenersatz sowie die weiteren Kosten des Verfahrens zahlen, und eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Sein Verbrechen? Thomas hat es gewagt, Beiträge des Pinneberger Tageblattes mittels einer extra in dem Webauftritt der Zeitung eingebauten Taste zum Teilen des Beitrags auf Facebook in der Facebook Gruppe und auf dem PINNEBERG-verlinkt App. Diese Taste hat nur eine Funktion – den Beitrag unter’s Volk über Facebook zu bringen.

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So steht es auf deren Homepage.

Desweiteren hat die Landeselternvertretung der KiTas auf ihre Website erklärt, dass sie ab sofort aus urheberrechtlichen Gründen keine Berichte oder Artikel und Fotografien der Presse mehr auf ihre Seiten präsentieren können. Ob da auch etwas passiert ist, oder ob diese möglicherweise eine Reaktion auf die Ereignisse um das PINNEBERG-verlinkt App war, geht aus dem Bericht leider nicht hervor.

Ich bin kein Jurist, aber wenn wir uns nur die moralische Seite anschauen; was sind das für Praktiken? Zuerst wird man aufgefordert zu teilen, und wenn man es tut, wird man abgemahnt. Das kann es nicht sein.

Offensichtlich – so wurde es in der Facebook Gruppe von Pinneberg Erleben kommuniziert – hält man die Seite von Thomas für eine gewerbliche Unternehmung. Dass das Pinneberger Tageblatt den Weg der Abmahnung und der Unterlassungserklärungen geht, spricht dafür, dass der Verlag das App den Garaus könnte bereiten wollen. Dann so etwas hat der Beig-Verlag nicht.

Vor ein paar Monate habe ich mit Thomas im Café Cero zusammengesetzt und wir haben über seinem Projekt gesprochen. Er hatte mich kontaktiert, nachdem er wohl ein oder mehrere Artikel in meinem Blog gelesen hatte. Er bot mir an, ab und zu Gastbeiträge für das App zu schreiben. Dabei erklärte er mir gleich, dass er für diese Beiträge nicht zahlen könne. Ich habe im Verlauf dieses Gespräches einen Menschen kennengelernt, der voller Leidenschaft war, (unter anderem mit dem von ihm entwickelten App) für Pinneberg etwas Gutes zu tun. Von kommerziellen Hintergedanken keine Spur!

Ich sagte damals zu, kam aber bisher noch nicht wirklich im Gange. Im Hinblick auf die aktuellen Ereignisse aber, bin ich erst recht jetzt motiviert, dies zu tun. Ich würde hoffen, dass sich Thomas jetzt von den Ereignissen nicht entmutigen lässt. Es gibt sicherlich Wege, die Pinneberger zu informieren, ohne mit dem Tageblatt in Kontakt zu kommen.

Nachtrag: Nach einem längeren Telefonat mit dem Redaktionsleiter des Tageblattes, Herrn Jan Schönstedt, habe ich den Text dieses Beitrages geringfügig abgeändert, da zumindest eine Aussage nach jetzigem Kenntnisstand nicht aufrechterhalten werden kann.

Bildrechte: Das Bild wird unter einem Creative Commons Zero Lizenz via unsplash.com veröffentlicht.

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Comments 2 Responses

  1. Martin Riemer 17.05.2017
  2. Dave 17.05.2017