Still Got The Blues geklaut?

Nach einem Bericht von Spiegel Online hat das Landgericht München entschieden, dass zumindest Teile von Gary Moore’s Hit „Still Got The Blues“ nicht aus der Feder von Gary stammen. Streitpunkt war das legendäre Gitarrenintro, das nach Meinung des Gerichtes vom deutschen Musiker Jürgen Winter bereits 1974 geschrieben wurde.

Ausschlaggebend für das Urteil war die Tatsache, dass Gary Moore sich zu dieser Zeit in Deutschland aufhielt und somit das Lied (das niemals veröffentlicht wurde, sondern nur auf live Konzerte und mindestens einmal im Radio gespielt wurde) hätte hören können. Ein Guthaben wollte nicht ausschliessen, dass ein Musiker wie Gary die Melodie mehr als 16 Jahre lang im Gedächtnis haben könnte. Man wolle ihm zwar nicht unterstellen, das er dieses Intro bewusst kopiert habe, aber darauf käme es auch nicht an.

Jetzt gilt es für Gary Moore wohl, die Hose herunterzulassen und dem Gericht mitteilen, wieviel er mit seinem Lied verdient hat…

Aber ist die Lage wirklich so klar? Glücklicherweise hilft uns youtube ein wenig auf die Spur…

http://de.youtube.com/watch?v=hqudqHsrQaY
Das Original von Jürgen Winter. Ab 6.20 Minuten ist eine Ähnlichkeit nicht zu leugnen… (das Stück ist insgesamt über 12 Minuten lang

http://de.youtube.com/watch?v=Xx3yXUunEq8
Still Got The Blues – Gary Moore

Merkt ihr die Ähnlichkeit, oder findet ihr es ein wenig überzogen?

Hier die Pressemitteilung des Gerichtes zu diesem Fall

„Urteil im Plagiatsprozess um „Still got the Blues“

(Pressesprecher: VRiLG Dr. Frank Tholl)

Die 21. Zivilkammer des Landgerichts München I hat heute über den Plagiatsvorwurf in Sachen „Still got the Blues“ entschieden.

Der Kläger hatte behauptet, das Gitarrensolo in „Still got the Blues“ (1990) sei aus seinem Werk „Nordrach“ (1974) entnommen worden. „Nordrach“ war allerdings seinerzeit nicht auf Tonträger erhältlich, sondern lediglich auf diversen Live-Konzerten und jedenfalls einmal im Radio zu hören gewesen. Der Beklagte hatte dann auch behauptet, „Nordrach“ nicht gekannt zu haben.

Nach Ansicht des Gerichts waren die Übereinstimmungen beider Stücke aber so frappierend, dass von einer Übernahme auszugehen war, zumal das Gericht auch annahm, dass der Beklagte „Nordrach“ gehört haben konnte. Zu klären war auch, ob sich der Beklagte das Stück aus „Nordrach“ über 16 Jahre merken konnte – schließlich gab es keine Tonträger, auf denen man es sich immer wieder anhören hätte können. Der zu dieser Frage gehörte gerichtliche Sachverständige wollte eine solche Gedächtnisleistung eines Musikers nicht ausschließen.

Das Gericht hatte jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Übernahme bewusst erfolgte; allerdings stellt auch eine nur unbewusste Übernahme eine Urheberrechtsverletzung dar. Deshalb verurteilte das Gericht den Beklagten und seine Plattenfirma zur Auskunft und Schadensersatzleistung. Den geltend gemachten Unterlassungsanspruch versagten die Richter dem Kläger hingegen. Er hatte nämlich gleichzeitig beantragt, bei der GEMA als Mitkomponist geführt zu werden. Das – so meinte das Gericht – ginge dann doch nicht zusammen: Einerseits an der Auswertung des Songs partizipieren zu wollen, andererseits aber Aufführung und Verbreitung des Werkes verhindern zu wollen.

(Urteil des Landgerichts München I, Az. 21 O 23120/00; nicht rechtskräftig)“

Quelle: http://www.spiegel.de/kultur/musik/0,1518,594279,00.html

Fotos von Gary Moore © Rainer Merkel

Dieser Fall sollte aber andere Künstler Mut machen, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Wie man sieht, kann ein kleiner Künstler es durchaus mit mächtigen Gegner aufnehmen.

Comments 5 Responses

  1. Moritz 02.01.2009
    • David 02.01.2009
  2. Heike 19.01.2009
    • David 19.01.2009

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